Vormundschaften für Kinder und Jugendliche
Der Entzug der elterlichen Sorge ist ein schwerer Eingriff des Staates in die Rechte der Eltern und der Familie und kommt immer dann zum tragen, wenn eine Gefährdung des Kindswohl vorliegt. Dieser Entscheidung ist ein Entscheidungsprozess im Jugendamt und bei Gericht vorausgegangen.
Der Vormund wird vom Gericht bestellt und vertritt die Rechte und Interessen des Kindes/ Jugendlichen.
Der Vormund arbeitet mit allen Ämtern und Behörden, Institutionen sowie Menschen zusammen, die zum betroffenen Kind und seinem sozialen Umfeld gehören.
das sind z..B.:
- Jugendämter
- Institutionen der ambulanten erzieherischeren Hilfe
- Pflegefamilien
- stationäre Einrichtungen ( Heime, Erziehungsstellen)
- Ursprungsfamilie
- Kindergärten, Tageseinrichtungen, Schulen
- Ärzte und Therapeuten
Aufgaben des Vormunds sind z.B.:
- Persönlicher Kontakt zum Kind oder Jugendlichen
- Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- Antragstellung für alle laufenden oder einmaligen Leistungen zum Unterhalt
- Entscheidung über den Aufenthalt
- Einwilligung in Heilbehandlungen und Operationen
- Entscheidung über Schulbesuch
- Regelung der Umgangskontakte
Auf Anfrage übernimmt der Sozialdienst katholischer Frauen Vormundschaften für Minderjährige
Ansprechpartnerin:
Beate Wimberg
Dipl.- Sozialpädagogin
Tel.: 02841 92251-15
Fatma Görmen
Dipl. - Pädagogin
Tel.: 02841 92251-24
Daniela Heitland
Dipl.Sozialpädagogin
heitland@skf-moers.de
Tel. : 02841 92251-16

